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Corona in SH: Inzidenz liegt bei 31,3 - Für Schleswig-Holstein gemeldete Corona-Fälle
Corona-Inzidenz in Schleswig-Holstein ist weiter rückläufig
Es gibt keinerlei Corona-Beschränkungen mehr zum Ausschank oder Konsum von Alkohol. 16 Covid-Patienten befinden sich in Intensivtherapie (-2), 10 müssen beatmet werden (-1). Es reicht auch ein Selbsttest, wenn das Ergebnis von einer oder einem Sorgeberechtigten bestätigt wird. Hier geben wir in alphabetischer Reihenfolge einen Überblick, was erlaubt und was verboten ist. Der Betrieb ist nur zulässig mit entsprechendem Hygienekonzept. Vollständig Geimpfte: Es bedarf im Regelfall zweier Impfungen sowie eines weiteren Abstandes von 14 Tagen nach der letzten Impfung. Die Regeln gelten auch für Passagiere in Fernzügen, Fernbussen, Fähren oder Flugzeugen, so lange sie sich auf dem Gebiet von Schleswig-Holstein befinden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht getragen werden.Als. Auch eine Höchstgrenze der Teilnehmerzahl gibt es nicht mehr. Hochzeiten dürfen stattfinden. Diese müssen sich aber in einem räumlich abgegrenzten Bereich aufhalten, zu dem andere Gäste keinen Zutritt haben. In der Verordnung hat die Landesregierung alle Maßnahmen zusammengefasst, die eine Ausbreitung des Coronavirus eindämmen sollen. In Bussen und Bahnen gilt für Kundinnen und Kunden die Maskenpflicht - auch in Taxen und Schulbussen.
Nicht klassifiziert - Neumünster weiter mit höchster Inzidenz
Der Einzelhandel ist geöffnet.In Geschäften müssen Kunden und Beschäftigte grundsätzlich eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 tragen. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept. Die Schwimmbad-Betreiber müssen ein Hygienekonzept erstellen. Diskotheken und ähnliche Einrichtungen dürfen öffnen, wenn sie ein Hygienekonzept vorlegen können. Organisierte Urlaubsfahrten mit Reiseunternehmen zu touristischen Zwecken sind erlaubt. Bibliotheken müssen ein Hygienekonzept vorlegen. Der Inzidenzwert gibt die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an. Sie sehen ihn, wenn Sie auf einen der Kreise klicken. Die 3G-Regel für Innenbereiche findet hier keine Anwendung, es müssen aber Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Allerdings empfiehlt das Gesundheitsministerium, dass Kinder eher OP-Masken als FFP2-Masken tragen, da diese passgenauer anzulegen sind.Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, die aufgrund dessen nicht in der Lage sind, eine Maske zu tragen, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen dürfen eine Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen, soweit dies zum Zwecke der Kommunikation mit anderen erforderlich ist.Sogenannte Face Shields dürfen von Personen getragen werden, die für Personen mit Hörbehinderung im Bereich der Kommunikation tätig sind. Es müssen gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen für den Infektionsschutz ergriffen werden.Ein Betretungsverbot für Besucher mit akuten Atemwegserkrankungen. Das bedeutet in Schulen, dass in der Regel nur noch unmittelbare Sitznachbarn oder enge Schulfreunde in Quarantäne geschickt werden. Beschäftigte, die im regelmäßigen Gästekontakt stehen, müssen alle 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen oder eine Maske tragen. In Bahnhöfen müssen keine Masken getragen werden.
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Entwicklung der Corona-Fallzahlen in Schleswig-Holstein
Dem Land wurden am Donnerstagabend 146 neue Corona-Fälle gemeldet. Es gelten die Regelungen für Sport. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher müssen nicht mehr erfasst werden. Für nicht genesene und ungeimpfte Menschen, die medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen (z.B. Physiotherapie, Augenoptiker- oder Hebammendienste) beanspruchen, besteht keine Testpflicht.
Das gilt nicht für vollständig Geimpfte und Genesene. Das gilt auch für Massagestudios und Solarien. Zu diesen Bedeckungen zählen OP-Masken und Masken der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94. Gleichzeitig wurde die Quarantäne-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein aufgehoben. Mit einem entsprechenden Hygienekonzept dürfen auch Schwimm- und Spaßbäder ihre Tore für alle öffnen. Für ältere Kinder gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Bei geimpftem oder genesenem Personal reicht eine anlass- und symptombezogene Testung. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Sie müssen allerdings einen Nachweis und einen Ausweis vorlegen. Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur Besucher teilnehmen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Auch Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken oder Archive sind offen.
Die Maskenpflicht gilt hier nicht mehr und die Kontaktdaten werden nicht mehr erhoben. Es gibt auch keine Einschränkungen zum Konsum von Alkohol. Es gelten die jeweiligen Regeln für Veranstaltungen. Die Verordnung ist bis zum 17. Oktober gültig. Zum Beispiel muss das Kassenpersonal im Supermarkt keine Maske tragen, wenn etwa große Acrylglasscheiben angebracht sind. Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe sind geöffnet. Das Robert Koch-Institut (RKI) aktualisiert seine Daten in der Regel am Vormittag, aber manchmal auch erst nachmittags - die Landeszahlen werden in der Regeln schon am Vorabend veröffentlicht. Beim Training oder bei Sportwettbewerben (innen und außen) gibt es keine Begrenzung der Zuschauerzahl mehr. Die höchste Sieben-Tage-Inzidenz hat weiter Neumünster mit 68,6 (Vortag: 77,6), gefolgt vom Kreis Pinneberg mit 53,0 (genauso wie am Vortag) und der Stadt Kiel mit 49,9 (Vortag: 53,9).
Corona-Inzidenz in Schleswig-Holstein ist weiter rückläufig
Für diese Einrichtungen gilt:Enge Begegnungen von Besuchern oder Teilnehmern sollten reduziert werden. In Testzentren können sie sich dafür kostenlos testen lassen. Aufgrund des Meldeverzugs entsprechen die RKI-Werte in der Regel nicht dem Infektionsgeschehen, sondern fallen zu niedrig aus. Sie sind in unterschiedlichen Rahmen möglich: kinder unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte werden dabei aber nicht mitgezählt. Alle erwachsenen Personen in den Kitas (also auch die pädagogischen Fachkräfte) müssen eine OP-Maske oder eine Maske nach den Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 tragen, wo immer das möglich ist. Neben den Hygieneregeln für Einrichtungen mit Publikumsverkehr und einem Testkonzept sind die Krankenhäuser individuell verantwortlich, welche weiteren Maßnahmen geboten sind. Um die jeweiligen Werte zu sehen, fahren Sie mit der Maus über die Kreise (Desktop) oder tippen Sie auf den entsprechenden Kreis (Smartphone und Tablet): das Testkonzept wird fortgeführt: Alle Schüler müssen sich zwei Mal in der Woche testen lassen. Für Gottesdienste und andere rituelle Veranstaltungen gibt es keine Personenbegrenzung.
Zahlen und Fakten zu den Auswirkungen von Corona in Schleswig-Holstein - Statistikamt Nord
Was die Statistik nicht eindeutig und schon gar nicht auf den aktuellen Tag genau zeigen kann, ist die Geschwindigkeit, mit der sich das Virus ausbreitet. Ein Hygienekonzept ist aber in jedem Fall Pflicht. Für alle Versammlungen, bei denen nicht die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) angewendet wird, gilt:Es dürfen innerhalb geschlossener Räume nicht mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Sitzplätze besetzt werden.Innerhalb geschlossener Räume dürfen Sitzplätze in unmittelbarer Nähe des Teilnehmers nicht oder nur mit einer nahestehenden Person besetzt werden.Teilnehmer, die sich nicht auf ihrem Sitzplatz befinden, müssen eine Maske tragen.Wird in geschlossenen Räumen gesungen und der Mindestabstand kann nicht eingehalten werden, besteht eine Maskenpflicht.Die Behörden dürfen, wenn sie Zweifel an einem ausreichenden Infektionsschutz haben, Versammlungen beschränken oder verbieten.Eine Versammlung wird laut schleswig-holsteinischem Versammlungsrecht wie folgt definiert: "Versammlung im Sinn dieses Gesetzes ist eine örtliche Zusammenkunft von mindestens drei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.". Therapieeinrichtungen wie Physiotherapiepraxen dürfen Patienten empfangen und unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes arbeiten. Gerade rund um Wochenenden und Feiertage kommt es zu Verzögerungen in der Meldekette. Zusätzlich wird empfohlen, nach einem Niesen oder Husten ebenfalls zu lüften. Die Maskenpflicht entfällt bei Reiseverkehren zu touristischen Zwecken. Folgende Regeln gelten: für Wochenmärkte gibt es keine Beschränkungen mehr. Seit dem 27. Dezember 2020 werden Menschen in Schleswig-Holstein gegen das Coronavirus geimpft. In Bibliotheken und Archiven gilt die 3G-Regel nicht, hier muss aber eine Maske getragen werden. Es wird nun empfohlen untereinander 1,50 Meter Mindestabstand im privaten Raum und in der Öffentlichkeit zu halten. Es gilt allerdings die 3G-Regel. Bei falschen Angaben droht ein Bußgeld von 1.000 Euro.
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